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   BVerfG, 06.02.1992 - 2 BvR 1804/91   

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https://dejure.org/1992,7166
BVerfG, 06.02.1992 - 2 BvR 1804/91 (https://dejure.org/1992,7166)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.1992 - 2 BvR 1804/91 (https://dejure.org/1992,7166)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 2 BvR 1804/91 (https://dejure.org/1992,7166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses von Beratungshilfe im Asylverwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1992 - 2 BvR 1804/91
    Art. 19 Abs. 4 GG enthält eine Rechtsweggarantie in dem Sinne, daß ein möglichst umfassender, effektiver Gerichtsschutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung zu stellen ist (vgl. BVerfGE 30, 1 [25]; 40, 272 [275]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1992 - 2 BvR 1804/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsetzung individueller Rechtspositionen mit Hilfe staatlicher Gerichte ist gemäß Gebot der Rechtsgleichheit und dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats dafür Sorge zu tragen, daß auch die unbemittelte Partei in die Lage versetzt wird, ihre Belange in einer dem Gleichheitsgebot gemäßen Weise im Rechtsstreit geltend zu machen; die Stellung von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes ist weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 81, 347 [356] m.w.N.).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1992 - 2 BvR 1804/91
    Im Asylverfahren sind unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Grundrechts des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG Verstöße gegen solche Regelungen verfassungsrechtlich relevant, die nach dem Willen des Gesetzgebers den Bestand des Asylrechts grundlegend sichern (BVerfGE 56, 216 [242]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1992 - 2 BvR 1804/91
    Art. 19 Abs. 4 GG enthält eine Rechtsweggarantie in dem Sinne, daß ein möglichst umfassender, effektiver Gerichtsschutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung zu stellen ist (vgl. BVerfGE 30, 1 [25]; 40, 272 [275]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Beratungshilfe im

    Ob das aus dem Gleichheitssatz und dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats folgende Gebot der Angleichung oder Gleichstellung von unbemitteltem und bemitteltem Bürger bei der Rechtsverfolgung auch im außergerichtlichen Bereich anzuwenden ist, kann dahinstehen, da von Verfassungs wegen jedenfalls nur gefordert wäre, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht unmöglich gemacht wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1992 - 2 BvR 1804/91 - Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1989 - 1 BvR 505/89 - und vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 -, alle veröffentlicht in JURIS).
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